Ein Umzug ist sowohl eine aufregende als auch eine stressige Zeit. Es gibt viel zu tun: Packen, organisieren, reinigen und natürlich der eigentliche Umzugstag. Für viele kann es eine Herausforderung sein, all diese Aufgaben zu bewältigen und gleichzeitig ihre regulären Arbeitsverpflichtungen zu erfüllen. Hier kommt der Umzugsurlaub, oder Sonderurlaub, ins Spiel.

Was ist ein Umzugsurlaub?

Der Umzugsurlaub, ist eine Art von gesetzlichem Sonderurlaub, der Arbeitnehmern in bestimmten Situationen gewährt wird. Dieser Urlaub ermöglicht es den Arbeitnehmern, sich freizunehmen und sich auf ihren Umzug zu konzentrieren, ohne dass ihr Gehalt gekürzt wird.
Es gibt viele Situationen, in denen ein Sonderurlaub gewährt werden kann, darunter Geburten, Todesfälle naher Verwandter, Hochzeiten, Arztbesuche, die nur während der Arbeitszeit möglich sind, die Pflege oder Betreuung eines erkrankten Kindes und natürlich Umzüge.

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Wann haben Sie Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?

Ob ein Sonderurlaub für einen Umzug genehmigt wird, hängt immer von den spezifischen Regelungen des Unternehmens ab, bei dem Sie angestellt sind. Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Sonderurlaub bei einem Umzug genehmigen.
Ein gesetzlicher Anspruch besteht jedoch nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Der Umzug muss während der Arbeitszeit stattfinden und direkt mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Diese Bedingungen sind im Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgelegt.

Tipp: Ver.di gibt hier eine Übersicht über den Paragrafen, sowie seine Auslegung.

Wie Sie auch ohne Sonderurlaub frei bekommen

Wenn Sie keinen Anspruch auf Sonderurlaub haben, gibt es immer noch Möglichkeiten, wie Sie beim Umzug frei bekommen können.
Eine Möglichkeit ist, rechtzeitig einen Umzugsurlaubstag einzureichen. Wenn Sie Ihren regulären Urlaub nutzen, haben Sie mehr als genug Zeit und müssen sich nicht hetzen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine unbezahlte Freistellung. Fragen Sie einfach bei Ihren Vorgesetzten nach, ob Sie einen Tag unbezahlten Urlaub für den Umzug bekommen können.

Kann man Umzugsurlaub bekommen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind?

Selbst wenn Sie vertraglich keinen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug haben, ist es trotzdem empfehlenswert, einen Antrag einzureichen. Im besten Fall erklären Sie im persönlichen Gespräch mit Ihren Vorgesetzten, warum Sie Urlaub bei dem Umzug
dringend benötigen.

Keske Umzüge Sonderurlaub bei Umzug Umzugsurlaub: Zwei Personen besprechen Urlaubsantrag

Erster Kontakt: Betriebsrat oder Personalabteilung

Wenn Zweifel bestehen, ob ein Umzugsurlaub gerechtfertigt ist, empfiehlt es sich, zunächst den Betriebsrat oder die Personalabteilung zurate zuziehen. Oft existieren in größeren Firmen spezifische Vereinbarungen, die die Voraussetzungen für bezahlten Urlaub klar definieren.
Die Personalabteilung oder der Betriebsrat kann Aufschluss über die spezifischen Konditionen Ihres Arbeitsvertrages geben. Beispielsweise sieht der Kollektivvertrag der IG Metall einen bezahlten Urlaubstag für Umzüge vor.

Bezahlter Urlaub für private Umzüge?

Es ist ein verbreiteter Irrglaube unter Angestellten, dass sie bei privaten Umzügen automatisch Anspruch auf bezahlten Urlaub haben. Üblicherweise wird angenommen, dass der Umzug auf Eigeninitiative des Angestellten erfolgt. Dennoch könnte auch in solchen Fällen ein freier Tag in Betracht kommen. Es ist ratsam, den eigenen Arbeitsvertrag sowie Tarif- und Betriebsvereinbarungen zu prüfen, um die Regelungen zum bezahlten Urlaub zu verstehen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist ein Urlaubsanspruch gemäß § 616 BGB ausgeschlossen. Bei einem guten Verhältnis zum Betriebsrat oder dem Chef lohnt es sich, das Thema offen anzusprechen.
Viele Arbeitgeber sind dialogbereit und zeigen sich flexibel, um ein angenehmes Arbeitsumfeld zu schaffen. Eventuell lässt sich am Tag des Umzugs die Schicht wechseln, früher Schluss machen oder während der Arbeitszeit persönliche Angelegenheiten erledigen. Dies sind nur einige der Optionen, die sich durch ein offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten ergeben können.

Diplomatisches Vorgehen statt rechtlicher Ansprüche

Vorgesetzte sind ebenfalls Menschen und verstehen die Herausforderungen eines Umzugs. Beginnen Sie Ihre diplomatische Mission mit einer unauffälligen Befragung Ihrer Kollegen. Hat der Chef in der Vergangenheit Sonderurlaub bewilligt?
Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Vorgesetzten sollte gut vorbereitet sein. Folgende Punkte können bei der Beantragung von Sonderurlaub unterstützend wirken:

Zuverlässigkeit, geringe Fehlzeiten, hervorragende Arbeitsergebnisse:

Jetzt ist es an der Zeit, Ihre Bedeutung für das Unternehmen hervorzuheben. Es ist keine Prahlerei, wenn Sie Ihre Leistungen betonen.

Familiäre Schwierigkeiten:

Sollte ein Umzug aufgrund einer Trennung oder einer Notlage erforderlich sein, zögern Sie nicht, dies mitzuteilen.
Auch Ihr Chef hat eine Familie.

Gegenleistungen:

Bieten Sie an, den Sonderurlaub durch Mehrarbeit ganz oder teilweise zu kompensieren. Wenn Sie oft für Kollegen eingesprungen sind, sollten Sie dies nun erwähnen.

Diskretion:

Versichern Sie, dass das Gespräch mit dem Arbeitgeber vertraulich bleibt.

Denken Sie während des Gesprächs mit Ihrem Vorgesetzten daran, dass man mit ein wenig Freundlichkeit und einem ehrlichen Lächeln sehr weit kommen kann.

Welche Regeln gelten bei Urlaub für einen Umzug im öffentlichen Dienst?

Bei Angestellten im öffentlichen Dienst gilt der Tarifvertrag. So haben diese einen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug, wenn sie aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen an einen anderen Ort ziehen.

Fazit

Ein Umzug kann eine stressige Zeit sein, aber mit der richtigen Planung und Unterstützung kann er auch eine aufregende neue Phase in Ihrem Leben einläuten. Wenn Sie in Hannover oder Umgebung umziehen und Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an Keske Umzüge. Mit jahrelanger Erfahrung und einem engagierten Team können wir Ihren Umzug so reibungslos und stressfrei wie möglich gestalten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren oder ein Angebot anzufordern.

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